Nachmittagsbetreuung
Beispiel-Text
Stand: September 2023
Unsere Schule wird als „Offene Schule“ geführt. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Kind auch eine tägliche Tagesbetreuung bis
max. 17:30 Uhr (inkl. Mittagessen, Lernzeit, Betreuungsstunden) in Anspruch nehmen können.
Gruppen:
Die Gruppengröße entspricht in den meisten Fällen einer Klassengröße (bis ca. 25 Kinder).
Entlasszeiten:
Sie können unter folgenden Zeiten wählen:
15:00, 16:00, 16:30, 17:00, 17:30 Uhr
Beachten Sie aber die von Ihrem Kind gewählten Kurse und den Nachmittagsunterricht!Die Entlassung während eines Kurses
ist nicht möglich! Die Kinder werden bis zum Schultor gebracht und dort entlassen. Das Entlassen eines Kindes außerhalb der
oben erwähnten Zeiten ist aus organisatorischen und aus Sicherheitsgründen wirklich nur in Einzelfällen, nach vorheriger
schriftlicher Mitteilung, möglich.
Anmeldung für die Tagesbetreuung:
· Sie können zu Schulbeginn wählen, an wie vielen Tagen der Woche Ihr Kind die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen soll: an 3, 4 oder 5 Tagen
· Die Anmeldung zur Tagesbetreuung ist nur in Verbindung mit einem bezahlten Mittagessen möglich.
· Die von Ihnen gewählten Betreuungstage und Entlasszeiten haben für ein ganzes Semester Gültigkeit. (ausgenommen ist der September;
während des restlichen Schuljahres können Änderungen nur in besonders begründeten Ausnahme- bzw. Notfällen angenommen werden).
Kosten:
Mittagessen: gratis Tagesbetreuung: € 7,10
Es besteht die Möglichkeit um Ermäßigung anzusuchen. Hierfür müssen Sie ein Formular ausfüllen (bei der Freizeitleiterin erhältlich)
und mit den erforderlichen Einkommensunterlagen einreichen:
MA 10, Wilhelminenstraße 93, 1160 Wien
Das von der Servicestelle bearbeitete Formular muss anschließend sofort in die Schule gebracht werden. Nur so ist sichergestellt,
dass Ihre Ermäßigung zeitgerecht berücksichtigt werden kann. Die organisatorische Vorlaufzeit für Änderungen beträgt ca. 4 Wochen.
Daher bitte rechtzeitig in der Schule melden und abgeben!
Wichtig!
· Bei zulässigem und entschuldigtem Fernbleiben (Vormittag und Nachmittag) wird der Betreuungsbeitrag für diese Abwesenheitstage gutgeschrieben. Essen ist zu bezahlen.
· Bei Fernbleiben NUR am Nachmittag wird KEINE Rückverrechnung gutgeschrieben!
· Bei längerer Krankheit Ihres Kindes oder sonstiger gerechtfertigter Abwesenheit kann das Essen Montag vor der darauffolgenden Woche abbestellt werden.
Für Fragen zur Verrechnung, Ermäßigungen und Organisatorischem steht Ihnen unsere Freizeitleiterin Fr. Inge Nosoli gerne zur Verfügung.
Bei freizeitpädagogischen Belangen wenden Sie sich bitte an Ihre Nachmittagsbetreuer/innen oder unsere Teamleiterin.
Ich stehe Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung.